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Soforthilfe für Soloselbständige & Kleinstunternehmen
Das BMWI sowie das BMF haben sich darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe II über das Jahresende 2020 hinaus zu verlängern und auszuweiten. Diese Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis
Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden pdf-Dokument und den Seiten des BMWI.