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Finanzhilfen - Steuererleichterungen
Die Stadt Taunusstein bietet an, die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen auch ohne vorliegende Information des Finanzamtes schnell zu bearbeiten. Wer in Anbetracht der aktuellen Situation mit sinkenden Umsätzen rechnet, kann außerdem die Möglichkeit der zinslosen Stundung von bereits fälligen Gewerbesteuerzahlungen in Anspruch nehmen. Das geht ganz einfach über unser Online-Formular: www.services-taunusstein.de/service001. Alle bereits gestellten Anträge werden selbstverständlich ebenfalls bearbeitet.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen
Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen.
So werden in diesen Tagen beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen. Auch so können die hessischen Unternehmen entlastet werden.
Darüber hinaus bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.
D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.
- Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter:
www.wibank.de/kfk - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich:
www.wibank.de/guw - Bürgschaften
bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro Kredit mit 80 % Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bb-h.de/corona/. Nutzen Sie außerdem das Finanzierungsportal https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ oder die Hotline 0611 1507-77. - Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter:
www.wibank.de/landesbuergschaften