„Das ist eine große Entlastung für die Eltern, die nach den aktuellen Regelungen des Landes entscheiden können, ob sie ihre Kinder in die Betreuungseinrichtung geben. Das stellt viele vor große Herausforderungen“, so Bürgermeister Sandro Zehner. Schließlich seien viele der Kinder in der Betreuung, weil die Eltern berufstätig seien. Mit der Entscheidung des Magistrats falle zumindest die zusätzliche finanzielle Belastung für die Familien weg, die ihre Kinder nicht in die Einrichtungen geben.
Mehrbelastung für Haushalt wird teilweise durch Land erstattet
Für den städtischen Haushalt würde die Beitragsfreistellung für alle betreuten Kinder mit rund 144.000 Euro zusätzlich zu Buche schlagen. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Zahl der nicht betreuten Kinder ab. Um die Kommunen bei dieser finanziellen Mehrbelastung zu unterstützen, hat die Landesregierung zugesagt, dass weitere Zahlungen von rund zwölf Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Freistellung der Kita-Beiträge in Hessen zur Verfügung gestellt werden. Für Taunusstein könnte damit ein Teil der zusätzlichen Kosten abgefangen werden.
Mit der Entscheidung des Landes und einer damit verbundenen Anpassung der zweiten Verordnung zu Bekämpfung des Corona-Virus sollte die Kinderbetreuung vorerst in den Einrichtungen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit von Eltern in Anspruch genommen werden.
Somit liegt die Entscheidung, ob die Kinder in die Kita gebracht werden, ausschließlich bei den Eltern. Um bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und die Familien zumindest aus finanzieller Sicht zu entlasten, wurde kurzfristig die Idee der Freistellung für die Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte, wie bereits zu Beginn der Pandemie, als Entscheidungsvorlage auf den Weg gebracht.
In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen und der Entscheidungen durch die Landesregierung zu weiteren Schutzmaßnahmen, wird die Stadt Taunusstein für die folgenden Monate ebenfalls über geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern und Kinder beraten und den politischen Gremien zur Entscheidungsfindung vorlegen.