Das Rathaus hat, ebenfalls wie gehabt, für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Leistungen werden aber angeboten: Entweder per Online-Service auf der Website, über telefonische Klärung oder per E-Mail sowie, bei notwendigen persönlichen Vorsprachen, über eine Terminvereinbarung. Förmliche Offenlagen, beispielsweise von Bebauungsplänen, sind ebenso von der Schließung ausgenommen, wie Wählbarkeitsbescheinigungen. Wer Einsicht nehmen möchte oder für eine Wählbarkeitsbescheinigung braucht, kann an der Rathaustür klingen.
Kitas geöffnet
Die städtischen Kindertagesstätten werden – wie vor den Winterferien – ab Montag, 11. Januar, unter Pandemiebedingungen öffnen. Die Landesregierung hat dazu aufgerufen, die Kinder nur zu bringen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Wer Bedarf hat, kann seine Kinder unabhängig vom Beruf der Eltern oder anderer Kriterien in die Betreuung bringen. Die Kitas bitten um eine Information der Eltern, um entsprechend planen zu können. Die Aussetzung der Gebühren und Essensentgelte für den Monat Januar wird geprüft und in den politischen Gremien zeitnah entschieden.